Sparpläne

2. Sparpläne im Versicherungsmantel
Der Einsatz von Investmentfonds, insbesondere mit Aktienschwerpunkt, für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ist und bleibt langfristig die attraktivste Anlageform. Da die Abgeltungsteuer jedoch das Nachsteuerergebnis langfristiger Investmentsparpläne reduziert, gilt es, andere Formen des Investmentsparens zu berücksichtigen.
Ab sofort ist bei Sparplänen also nicht mehr allein der Ertrag entscheidend. Ebenso sollte die steuerliche Behandlung der Sparbeiträge, die laufende Besteuerung während der Laufzeit des Sparplanes sowie die steuerliche Behandlung bei Kapitalauszahlung oder laufender Entnahme in Form einer Rente betrachtet werden. Intelligent geplant, können die Auswirkungen der Abgeltungsteuer weitgehend vermieden werden.
Chancen durch das Alterseinkünftegesetz
Die steuerliche Behandlung der Einzahlungen und Auszahlungen von Kapitalanlagen wird seit 2005 durch das Alterseinkünftegesetz, kurz AEG, geregelt.
Das AEG unterscheidet generell drei Produktschichten:
1. die private, kapitalgedeckte Basisrente (nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt),
2. gefördertes Sparen im Rahmen von Riester-Rente oder betrieblicher Altersvorsorge,
3. private Kapitalanlagen.
Die Hauptunterschiede der einzelnen Sparformen liegen in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge, deren sozialversicherungsrechtlicher Behandlung, der Besteuerung von Auszahlungen und der individuellen Verfügbarkeit der Vermögen. Aufgrund der besonderen Regelungen sind einige Sparvarianten nicht von der Abgeltungsteuer betroffen und eignen sich besonders, um steueroptimiert langfristig zu sparen.
Wenn Sie als Anleger bereit sind, auf ein gewisses Maß an Flexibilität zu verzichten, bieten sich also steuerlich interessante Alternativen zum klassischen Fondssparplan.
In der privaten Rentenversicherung werden Kapitalerträge beispielsweise über die gesamte Laufzeit des Vertrags steuerfrei angesammelt. Erst bei der Auszahlung von Kapitalleistungen greift der Fiskus zu. Hat der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits zwölf Jahre bestanden und hat der Anleger das 60. Lebensjahr vollendet (12/60-Regel), ist nur der halbe Wertzuwachs zu versteuern. Rentenzahlungen werden nur mit einem fiktiven Ertragsanteil besteuert, der sich nach Beginn und Dauer der Rentenzahlung richtet. Von einer lebenslangen Leibrente ab dem 65. Lebensjahr müssen zum Beispiel nur 18 Prozent dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden.
Ebenfalls Gewinner der Abgeltungsteuer: Riester, Rürup & Co.
Bei Riester- und Rürup-Rente kommt die Abgeltungsteuer ebenfalls nicht zur Anwendung, stattdessen müssen die Entnahmen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bis das Kapital aber entnommen wird, entfaltet der Zinseszins uneingeschränkt - da steuerfrei - seine volle Wirkung im Sparplan.
Gratis obendrauf gibt es bei Riester und Rürup noch die staatlichen Förderungen in Form von Zulagen oder steuerlicher Absetzbarkeit von Beiträgen. Ganz gleich ob Entgeltumwandlung oder sogar arbeitgeberfinanzierte Versorgung - wer die Möglichkeit hat, erreicht mit einer betrieblichen Altersversorgung sicherlich die größtmögliche Effizienz beim Aufbau von Altersvorsorgevermögen.
Die private, kapitalgedeckte Basisrente, die Riester-Rente, private Rentenversicherung und betriebliche Altersvorsorge sind Alternativen zum klassischen Fondssparplan.
Welche Lösung sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren individuellen Anforderungen an Laufzeit, der geplanten Verwendung, gewünschten Verfügbarkeit oder den steuerlichen Bedürfnissen ab.
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