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Kinder haften für ihre Eltern

30.03.2016 - Die überragende Teilnahme an unseren letzten Fachvorträgen zum Thema Pflege zeigt deutlich, dass der Bevölkerung die Bedeutung dieses Themas immer bewusster wird. Und dies völlig zurecht: die demographische Entwicklung in Deutschland führt zu einem immer größer werdenden Anteil „älterer“ Personen in Relation zu jungen.

Dies ist zum einen durch die sinkende Geburtenrate begründet und zum anderen durch die erhöhte Lebenserwartung aufgrund besserer medizinischer Versorgung und gesünderer Lebensweise. So könnte sich nach einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend die Zahl der sogenannten „Hochaltrigen“, also Personen die 80 Jahre oder älter sind, bis 2050 auf 9,1 Millionen erhöhen. Dies stellt einen geschätzten Bevölkerungsanteil von 12,1 % dar. Im Jahr 2004 betrug dieser 4,3 %.

Diese Entwicklung bringt Folgen für die Pflegebranche mit sich und entwickelt sich demnach zunehmend zum Problem. So wuchs die Zahl der Leistungsbezieher von Pflegeleistungen laut statistischem Bundesamt zwischen 2010 und 2013 bereits um 8 % auf 440.000 Bedürftige – der höchste Wert seit 1995, als 547.000 Pflegebedürftige diese Sozialleistungen bezogen. Bis 2050 könnte die Zahl der Pflegebedürftigen gar auf 3,4 Millionen ansteigen. Die leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen jedoch bereits heute schon meist nicht aus, um den Betroffenen einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu ermöglichen.

Hat man nicht privat vorgesorgt, können außerdem die Nachkommen des Pflegebedürftigen finanziell in die Verantwortung genommen werde – so wissen viele nicht, dass bei einer finanziellen Schieflage des Pflegebedürftigen Schenkungen an Familienmitglieder, die weniger als 10 Jahre zurückliegen, zurückgefordert werden können um so die Kosten für die Pflege zu decken.

Besser rechtzeitig vorsorgen

Es empfiehlt sich also, privat vorzusorgen – und zwar rechtlich als auch finanziell. Es stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung, die dem (potentiell) Pflegebedürftigen und dessen Familie eine gewisse Rechtssicherheit bieten.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Betroffene eine Person seines Vertrauens, als Stellvertreter für ihn zu agieren, zu entscheiden und verträge abzuschließen. Diese Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn der Aussteller selbst nicht mehr im ausreichenden Maße handlungsfähig ist und kann jeder Zeit verändert oder entzogen werden.

In der Patientenverfügung wird festgelegt, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie im Notfall zustimmen falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Die Betreungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine Person Ihrer Wahl zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu ernennen. Dies tritt nach Paragraph 1896 des bürgerliche Gesetzbuches (BGB) ein, wenn Sie in Folge einer Behinderung oder Krankheit Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln können.

Im finanziellen Bereich gibt es ausreichend Möglichkeiten, privat vorzusorgen und die „Versorgungslücke“ zu schließen – es ist sogar möglich, sich gegen das Pflegerisiko seiner Eltern zu versichern.

Experten als Ansprechpartner

Im rechtlichen Bereich sollten man stets an den örtlichen Notar als Ansprechpartner herantreten – dieser wird Sie fachgerecht beraten und mit Ihnen die nötigen Vollmachten abschließen. So ist man auf der sicheren Seite. Das gleiche gilt für den finanziellen Aspekt: Unabhängige Finanzdienstleister bieten eine Vielzahl an Produkten, die Ihnen das Leben im Alter erleichtern können – sprechen Sie uns einfach an und wir reden gerne über Ihre individuelle Situation.

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